Einigung über den süV-Leistungskatalog
Die Selbstverwaltung hat einen Kompromiss gefunden – jetzt muss der Gesetzgeber liefern
Es gibt – endlich – Klarheit zum Leistungsbild der süV-Einrichtungen.
Damit können Standorte aktiv in die Planung der Transformation gehen.
Internistisch-geriatrische, stationäre Grundversorgung als Leistungsbasis schärfen das Profil und stellen den Behandlungsauftrag klar.
So kann eine wohnortnahe Versorgung auch in der Fläche sichergestellt werden.
Die Zulassung zu AOP- und Hybrid-Leistungen soll noch folgen. Die Selbstverwaltungspartner fordern den Gesetzgeber einmütig zur Ergänzung auf.
Damit wird das Modell der süV erst wirklich sektorenübergreifend.
Verlegungen aus Krankenhäusern in süV sind grundsätzlich möglich.
Nur so können süV ihren Platz in der gestuften Versorgungslandschaft und regionalen Verbünden einnehmen.
Alles in Allem eine gute Grundlage, um das erhebliche Patientenklientel nahe der Ambulantisierungsschwelle qualitativ und wohnortnah zu versorgen – besonders in Bereichen mit geringer Bevölkerungsdichte.